Neben der Mitgliederversammlung ist der Vorstand eines der beiden Organe des Vereins. Nach unserer Satzung besteht der Vorstand aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem Geschäftsführer sowie zwei Beisitzern.
Zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern ist der Bundesvorsitzende der Schüler Union zur Teilnahme an den Sitzungen des Vorstands berechtigt.
Zu den Aufgaben des Vereins zählen die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die finanzielle Organisation des Vereins (Buchführung, Jahresabschluss, Ausgabenbewilligung, etc.) sowie die laufende Organisation des Vereines.